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Vorteile einer S.L
Vorteile einer S.L.
Sociedad Limitada (S.L.)

Im vergangenen Jahr verzeichnete Spanien einen neuen Rekord an Firmengründungen. Die meist gewählte Firmenform ist die S.L.

Neugründung einer spanischen S.L. für 3.400,-- €uro

Blitzgründungen/Vorratsgesellschaften ab 3.750,-- €uro


In den letzen Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer grösseren Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte.
Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren auf Grund der liberalen Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien.
Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität.
Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann.
Um eine spanische GmbH gründen zu können benötigt man lediglich ein Stammkapital von 3.006,-- €uro und dieses kann nach der Gründung aufgebraucht werden. Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.

Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern. Die S.L. ist zu einer geordneten Buchführung verplichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.

Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitución de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L. muss die Einzahlung des vollen Stammkapitals per Bankbescheinigung erfolgt sein.

Vorteile einer Firma in Spanien (S.L.)

1. Eine S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig.
2. Das erforderliche Stammkapital beträgt lediglich 3.006,-- €uro.
3. Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
4. Der spanische Steuersatz für eine GmbH ist weit niedriger als der deutsche.
5. Die spanische S.L. wird mit einem Körperschaftssteuersatz von 35% veranlagt.
6. In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden.
7. Firmen müssen erst ab 1 Million €uro Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer bezahlen (I.A.E).
8. In Spanien gibt es vielfältige, liberale Abschreibungsmöglichkeiten.
9. In Spanien gibt es keine Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer.
10. Die Buchhaltungsvorschriften sind weniger streng.
11. Eine spanische S.L. muss lediglich eine modifizierte Einnahmen-Ausgaben Rechnung erstellen.
12. Die spanische S.L. eignet sich hervorragend zum Immobilienkauf.
13. Die Einstellung und Mentalität der spanischen Steuerbehörden ist weitaus liberaler.
14. Die Regierung hat ein Interesse daran, dass viele neue profitable Unternehmen entstehen.
15. In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland.
16. Sie können mit einer spanischen S.L. frei heraus in der deutschen Presse mit Rabatten oder mit Vergleichen zu Mitbewerbern inserieren. Für eine spanische GmbH gibt es keinerlei Beschränkungen.
17. Spanische Banken geben keine Auskunft über Firmenkonten.

Der Preis für eine Vorratsgesellschaft Euro 3.750,--. Stammkapital bzw. Guthaben muss nicht mehr eingezahlt werden, da das Stammkapital bereits abgewickelt wurde. Die Gesellschaft ist bereits gegründet und somit voll einsatzfähig.

Im Preis von Euro 3.750,-- sind enthalten:

1. Beantragung und Prüfung des Firmennamens im Zentralregister Madrid.
2. Stellung des Residenten als Firmengründer.
3. Erarbeitung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar.
4. Notariell errichtete Gründungsurkunde.
5. Handelsregisterauszug.
6. Beantragung der Steuernummer CIF.
7. Beantragung der Mwst-Ident-Nr. I.A.E.
8. Eröffnungsbillanz
9. Notarielle Übertragung der Gesellschaftsanteile auf Käufer.
 
   

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